AGB
Maklervertrag
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, zusammen mit der Angebotsbeschreibung, Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen zwischen der Firma Onyx-Immobilien-Service und dem Angebotsempfänger (Kauf- bzw. Mietinteressent).
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größter Sorgfalt und mit Wahrnehmung der Interessen unserer Kunden bzw. Auftraggebern. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen, und unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes.
Angebot
Der Makler ist vom Verkäufer bzw. Vermieter oder einem berechtigten Dritten befugt worden, das Objekt zu den im Angebot genannten Bedingungen anzubieten. Die im Angebot gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers bzw. Vermieters. Der Makler hat sich um richtige und vollständige Information bemüht, kann jedoch nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit haften.
Flächenangaben sind Zirkaangaben und ohne Gewähr.
Das Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bzw. Interessenten als Gesprächspartner bestimmt (auch bei telefonischem Kontakt!). Es ist vom Empfänger vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht ohne Zustimmung des Maklers zugänglich gemacht werden bzw. an diese weitergegeben werden. Der Makler ist berechtigt Schadenersatzansprüche gegenüber dem Angebotsempfänger geltend zu machen, sofern ihm durch den Bruch der Vertraulichkeit ein Schaden entstanden ist.
War das Angebot dem Interessenten schon bekannt, so ist dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, schriftlich, unter Angabe des Namens des Voranbieters und Nachweis mit Angabe des Datums des Vorangebots, mitzuteilen; andernfalls gilt das Angebot des Maklers, im Falle eines Vertragsabschlusses, zumindest mit ursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung an den Makler.
Provision
Sofern keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit oder Höhe der Provision getroffen wurde, gelten die nachstehenden Bedingungen.
Mit dem Tag des Abschlusses des notarielle Kaufvertrages oder des Mietvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers. Der Interessent / Käufer / Mieter hat dem Makler, für den Nachweis oder die Vermittlung des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages, Maklercourtage zu zahlen. Deren Höhe beträgt i.d.R. 3,0 % - 4 % zuzüglich der am Tage der Beurkundung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer
( z. Zt. 19 % ) bei Kauf, 1-2 Monatskaltmiete bei Vermietung von Wohnraum und 2 - 3 Monatskaltmieten bei Vermietung von gewerblichen Räumen jeweils zuzüglich der am Tag des Abschlusses des Mietvertrages geltenden Mehrwertsteuer ( z. Zt. 19 % ). Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden.
Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Kauf- oder Mietpreis oder dem Gesamtwert des Objektes bzw. Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablösungen, Hypothekenübernahmen etc..
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den notariellen Kaufvertrag oder den Mietvertrag abschließt.
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein.
Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit der Tätigung des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines notariellen Kauf- oder eines Mietvertrages gleichwertig ist auch ein anderer als der angebotenen Vertrag, sofern dieser inhaltlich identisch ist mit dem ursprünglich angebotenen Vertrag. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch.
Dasselbe gilt, wenn der tatsächlich geschlossene notarielle Kaufvertrag oder der Mietvertrag inhaltlich vom Angebot abweicht, aber wirtschaftlich den gleichen Erfolg erzielt; oder ein notarieller Kaufvertrag oder ein Mietvertrag über ein anderes, ebenfalls dem Verkäufer bzw. Vermieter gehörendes Objekt zustande kommt, wenn der Makler im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluss des entsprechenden Vertrages mit dem Auftraggeber oder die Benennung des Vertragspartners ermöglicht hat.
Die Courtage ist im Erfolgsfall auch dann zu zahlen, wenn der Makler lediglich eine Telefonnummer weitergegeben oder eine Besichtigung ermöglicht hat.
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb eines Objektes im Wege der Zwangsversteigerung sowie die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen.
Vertragsabschluss
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Termin für die notarielle Beurkundung oder Mietvertragsunterzeichnung und auf eine Ausfertigung der notariellen Kaufurkunde oder des Mietvertrages.
Haftung
Die Angebote des Maklers sind unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung bleiben dem Objektanbieter ausdrücklich vorbehalten, sofern hierüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Die Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers oder Vermieters erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
Sonstiges
Der Angebotsempfänger bestätigt abschließend, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über die Inhalte des Angebotes hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur bei schriftlicher Bestätigung Gültigkeit erlangen.
Der Makler nimmt keine Zahlungen für Verkäufer oder Vermieter in Empfang.
Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist, soweit der Kauf- oder Mietinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat, der Sitz des Maklers.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist die Allgemeine Geschäftsbedingung vielmehr ihrem Sinn gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
Stand: 10/2011




